Quarantäne

Datum: 09.12.2020

Kategorie: Aktuelles

Liebe Eltern,

aufgrund vieler Nachfragen möchte die Schule noch einmal darauf hinweisen, dass für die Verordnung von Quarantänemaßnahmen für positiv getestete Schülerinnen und Schüler bzw. Kontaktpersonen 1 ausschließlich das Gesundheitsamt / Ordnungsamt der Stadt Duisburg zuständig ist. Die Schule leistet den Ämtern lediglich Amtshilfe, indem sie die Ämter über die Kontaktpersonen informiert und entsprechende Briefe der Ämter an die Eltern der betroffenen Schülerinnen und Schüler weiterleitet.