Datenschutz und Schule

Auf dieser Seite finden Sie

die Verordnung über die zur Verarbeitung zugelassenen Daten von Schülerinnen, Schülern und Eltern (VO-DV I)

und die Verordnung über die zur Verarbeitung zugelassenen Daten der Lehrerinnen und Lehrer (VO-DV II),

die das Land Nordrhein-Westfalen herausgegeben hat.

Der Datenschutzbeauftragte der Stadt Duisburg ist unter dieser Emailadresse zu kontaktieren: K.Tenner(at)stadt-duisburg.de

Die letzte Aktualisierung dieser Verordnungen erfolgte im Juni 2019.